Urlaub

Verjährung des Urlaubsanspruchs in Österreich

2 Jahre

gültig seit 28.03.2012

Kurz erklärt

Nicht verbrauchter Urlaub verjährt nach dieser Frist, gerechnet ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Bei einer Karenz verlängert sich die Frist um deren Dauer.

Verwandte Werte

Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut im Bundesgesetzblatt. Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes. Stand: 05.10.2026.

Nicht jedes Jahr neu nachschlagen.

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