Höchstarbeitszeit und Ruhezeit: die Grenzen des AZG

Das Arbeitszeitgesetz setzt klare Grenzen: eine Normalarbeitszeit, eine Höchstgrenze pro Tag und Woche, eine Pause und eine Ruhezeit zwischen zwei Diensten. Hier stehen alle Werte auf einen Blick, mit Fundstelle im RIS.

Ratgeber · Stand: Oktober 2026 · Redaktion FlowHR

Welche Grenzen gelten auf einen Blick?

GrenzeWertFundstelle
Tägliche Normalarbeitszeit8 Stunden am Tag§ 3 Abs. 1 AZG
Wöchentliche Normalarbeitszeit40 Stunden in der Woche§ 3 Abs. 1 AZG
Höchstgrenze der Tagesarbeitszeit12 Stunden am Tag§ 9 Abs. 1 AZG
Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit60 Stunden in der Woche§ 9 Abs. 1 AZG
Durchschnittliche Wochenarbeitszeit (17 Wochen)48 Stunden in der Woche§ 9 Abs. 4 AZG
Dauer der Ruhepause30 Minuten§ 11 Abs. 1 AZG
Tägliche Ruhezeit11 Stunden§ 12 Abs. 1 AZG

Was ist der Unterschied zwischen Normalarbeitszeit und Höchstarbeitszeit?

Die Normalarbeitszeit ist die Zeit, die ohne Überstunden gearbeitet wird. Was darüber hinausgeht, sind Überstunden. Die Höchstarbeitszeit ist die absolute Obergrenze, Überstunden eingerechnet. Sie darf auch mit Zustimmung des Mitarbeiters nicht überschritten werden. Kollektivverträge können bei der Normalarbeitszeit abweichen. Gilt für Ihren Betrieb ein Kollektivvertrag, gehen seine Regeln vor, soweit das Gesetz das erlaubt.

Wie viel darf im Schnitt pro Woche gearbeitet werden?

Auch wenn einzelne Wochen bis zur wöchentlichen Höchstgrenze gehen, darf die Arbeitszeit innerhalb eines Durchrechnungszeitraums im Schnitt 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten.

Wann steht eine Pause zu?

Bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als sechs Stunden steht eine Ruhepause zu (30 Minuten). Die Pause zählt nicht zur Arbeitszeit. Ob sie aufgezeichnet werden muss, steht im Ratgeber „Arbeitszeitaufzeichnung in Österreich“.

Wie lange muss die Ruhezeit zwischen zwei Diensten sein?

Nach Ende der Tagesarbeitszeit steht eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden zu. Wer abends spät schließt, darf also nicht beliebig früh am nächsten Morgen eingeteilt werden. Für einzelne Branchen gibt es gesetzliche oder kollektivvertragliche Ausnahmen. Prüfen Sie diese für Ihren Betrieb.

Was droht bei Verstößen?

Verstöße gegen Höchstarbeitszeit und Ruhezeit sind Verwaltungsübertretungen nach § 28 AZG. Die Strafe hängt vom Verstoß ab. Wird die Höchstarbeitszeit um mehr als 20 Prozent überschritten oder die tägliche Ruhezeit auf weniger als acht Stunden verkürzt, gelten im Wiederholungsfall 218 bis 3.600 € (§ 28 Abs. 4 AZG, idF BGBl. I Nr. 19/2025).

Wie hilft FlowHR dabei?

Bevor ein Dienstplan gespeichert wird, prüft FlowHR Ruhezeit und Höchstarbeitszeit. Passt eine Schicht nicht, sehen Sie das vor der Veröffentlichung und nicht erst bei der Kontrolle. Bei der Zeiterfassung weist FlowHR auf eine zu kurze Pause hin.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Ist ein Arbeitstag über zehn Stunden erlaubt?

Ja, bis zur täglichen Höchstgrenze (12 Stunden am Tag), wenn die übrigen Grenzen eingehalten werden. Im Schnitt darf die Arbeitszeit 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten.

Kann ein Mitarbeiter Überstunden ablehnen?

Über eine tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden bzw. eine wöchentliche Arbeitszeit von 50 Stunden hinaus kann er Überstunden ohne Angabe von Gründen ablehnen (§ 7 Abs. 6 AZG).

Gelten die Grenzen auch für Teilzeitkräfte?

Ja. Höchstarbeitszeit, Pause und Ruhezeit gelten für alle Mitarbeiter, für die das AZG gilt.

Weicht mein Kollektivvertrag ab?

Das ist möglich, etwa bei der Normalarbeitszeit oder bei Durchrechnungszeiträumen. Was für Ihren Betrieb gilt, steht im Kollektivvertrag Ihrer Branche.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

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